PERSÖNLICHE ASSISTENZ
AM ARBEITSPLATZ

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz unterstützt Menschen mit Behinderung um eine Teilnahme am Wirtschaftsleben, eine Ausbildung, oder die Arbeitssuche zu ermöglichen.

Durch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ermöglichen wir Ihnen:

  • die Ausübung Ihres Berufs
  • Absolvierung einer Berufsausbildung (Praxis und Berufsschule) oder das Erststudium
  • Arbeitssuche oder Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme
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Zielgruppe bzw. Voraussetzungen:

  •  Personen im erwerbsfähigen Alter mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder
  • ab Pflegestufe 3
  • Sowie Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung eine Unterstützung zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Gestaltung ihres Arbeitslebens bzw. ihrer Ausbildung benötigen.

Persönliche Assistenz ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Beeinträchtigung nicht durch
technische Hilfsmittel ausgeglichen werden kann. Der individuelle Unterstützungsbedarf wird
im Rahmen der Beratungen durch die PAV ermittelt. Wir stellen den Antrag an das
Sozialministeriumservice. Nach Prüfung des Antrages erfolgt durch das
Sozialministeriumservice die Bewilligung.

Unsere Persönlichen AssistentInnen bieten Unterstützung bei:

  • Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle und retour
  • Unterstützung beim An- und Ausziehen (zB der Jacke)
  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung (keine inhaltliche Unterstützung) oder während der Ausbildungszeit
  • Körperpflege während der Dienstzeit
  • Unterstützung beim Mittagessen

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Wir beraten und informieren Sie gerne unter 0699 160 50 274. Anfragen sind auch per Email an office@pav-wien.at möglich – informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich.

Antragstellung und Finanzierung:

Wir sind Ihre Servicestelle in Wien für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz. Wir stellen für Sie den Antrag im Sozialministeriumservice und sind Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um diese Förderung bzw. Persönliche Assistenz.

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz wird vom Sozialministeriumservice finanziert. Für die Assistenznehmer:innen entstehen keine Kosten. Es gibt keinen Selbstbehalt.

Welche Modelle gibt es bei Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz?

Modell 1: Dienstleistermodell

Wir suchen geeignete Persönliche AssistentInnen
Wir erstellen für Sie den Dienstplan
Wir suchen Vertretung im Krankheitsfall der Persönlichen AssistentInnen
Wir übernehmen die Abrechnung
Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung

Modell 2: ArbeitgeberInnen-Modell

Sie sind selbst ArbeitgeberIn
Sie suchen sich die Persönlichen AssistentInnen eigenständig
Sie erstellen den Dienstplan selbst
Sie suchen sich selbst Vertretung im Krankheitsfall der Persönlichen AssistentInnen
Sie rechnen über Ihren Steuerberater ab und übermitteln uns nur die Bestätigung

Für Fragen zu der Persönlichen Assistenz im Freizeitbereich (über die Förderung des FSW – Pflegegeldergänzungsleistung) sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Informieren Sie sich auch diesbezüglich selbstverständlich kostenlos und unverbindlich – oder besuchen Sie unsere Homepage www.pav.wien, telefonisch sind wir für Sie erreichbar unter 0699 160 50 274.

Nächste Schritte?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir klären, wie es weiter geht!